Schumann warnt vor Scheinlösungen bei Pensionen und Mietrecht

by Jerry Jackson
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Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sieht in der Anhebung des Pensionsantrittsalters kein Allheilmittel. In der ZiB2 sprach sie über Reformpläne, Mietrückforderungen und offene Fragen zur Gesundheitskasse.

Rückzahlungen bei Mieten sollen begrenzt werden

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs erlaubt es Mieterinnen und Mietern, jahrelang zu viel bezahlte Beträge wegen automatischer Indexanpassungen zurückzufordern. Schumann betonte, dass Betroffene nun den Rechtsweg beschreiten können – eine Rückforderung über Jahrzehnte hinweg sei jedoch nicht realistisch. Die Regierung plane, den Anspruch auf fünf Jahre zu begrenzen. Ein Vorschlag dazu soll im Herbst vorliegen.

Teilpension als Brücke in den Ruhestand

Laut Schumann nutzen derzeit rund 10.000 Menschen pro Jahr das Modell der Teilpension. Dieses ermögliche einen sanften Übergang vom Berufsleben in die Pension. Die Altersteilzeit werde zwar gekürzt, aber nicht abgeschafft, sondern an die Teilpension angepasst.

Die Regierung will das tatsächliche Pensionsalter schrittweise erhöhen – derzeit liegt es bei Frauen bei 60,2 Jahren, bei Männern bei 62,3. „Wir wollen Monat für Monat herausholen“, erklärte die Ministerin.

Reine Altersgrenze reicht nicht aus

Im Vergleich zu Ländern wie Deutschland oder Dänemark, wo das Pensionsalter bereits auf 67 bzw. 70 Jahre steigt, sieht Schumann in Österreich strukturelle Hürden: Ohne passende Arbeitsplätze für ältere Menschen sei eine bloße Altersanhebung wirkungslos. Betriebe müssten bereit sein, Ältere zu beschäftigen, und die Arbeit müsse gesundheitlich zumutbar bleiben.

Kostenargumente gegenüber Älteren zweifelhaft

Angaben, wonach ältere Beschäftigte bis zu 47 % teurer seien, wies Schumann zurück. „Diese Zahlen kann ich nicht nachvollziehen“, sagte sie. Vielmehr sei es Aufgabe der Politik, Voraussetzungen zu schaffen, damit motivierte ältere Menschen auch tatsächlich beschäftigt werden.

ÖGK-Reform auf dem Prüfstand

Was die Zusammenlegung der Krankenkassen zur ÖGK betrifft, kündigte Schumann eine sachliche Prüfung an. Ob eine Rückabwicklung erfolgen wird, ließ sie offen. Entscheidend sei, was funktioniere – nicht, welche Partei die Reform einst umgesetzt habe. Die Analyse laufe, Ergebnisse sollen danach in politische Entscheidungen einfließen.

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