Regierung legt neue Altersgrenze für Waffenerwerb fest

by Rudolph Angler
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Die Bundesregierung kündigte am Mittwoch konkrete Änderungen des Waffenrechts an. Künftig dürfen besonders gefährliche Waffen erst ab 25 Jahren erworben werden. Zudem verlängert sich die bisher dreitägige Wartezeit beim Gewehrkauf auf vier Wochen.

Tauglichkeitsprüfung wird zur Waffenzulassung herangezogen

Stellungskommissionen des Bundesheeres geben künftig relevante Informationen an die Waffenbehörden weiter. Wird eine Person als untauglich eingestuft, darf sie keine Waffe besitzen. Diese Regelung kann bis zu zehn Jahre gelten. Wer jedoch über spezielle Fachkenntnisse verfügt, etwa als Jäger oder Sportschütze, bleibt von diesen Änderungen unberührt.

Staat richtet Fonds für psychische Betreuung ein

Ein Hilfsfonds mit 20 Millionen Euro soll Opfern und Betroffenen psychologische Unterstützung und finanzielle Hilfe bieten. Die Regierung will zudem soziale Netzwerke stärker regulieren, um digitale Radikalisierung einzudämmen. Auch eine generelle Überarbeitung der Waffen-Kategorien steht im Raum.

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