Seit heute gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet Anbieter zu mehr digitaler Inklusion. Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote leichter verwenden können – vom Bankterminal bis zur Onlineplattform. Das Sozialministerium betont: Laptops, Onlineshops oder Smartphones müssen künftig zugänglich gestaltet sein.
Breites Anwendungsspektrum betroffen
Das Gesetz betrifft viele Produkte und Dienste: etwa Geldautomaten, E-Book-Reader, Smartphones, Smart-TVs, Websites von Bahnunternehmen oder Onlinebanking-Angebote. Auch Onlineshops und Kommunikationsdienste müssen barrierefrei funktionieren. Die Vorschriften sollen besonders blinden, sehbehinderten, gehörlosen und schwerhörigen Personen helfen – aber auch älteren Menschen nützen.
Ausnahmen und Übergangszeiten geregelt
Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor. Für Kleinstbetriebe gelten Ausnahmen, um übermäßige Bürokratie zu vermeiden. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren hohe Strafen – je nach Fall bis zu 80.000 Euro. Sozialministerin Korinna Schumann sieht darin einen doppelten Gewinn: „Das stärkt sowohl den Binnenmarkt als auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.“