Konfliktlage verhindert Rückflug
Die Abschiebung eines syrischen Straftäters scheiterte vorerst. Der Nahost-Konflikt führte zur Sperrung des syrischen Luftraums. Das Innenministerium erklärte, aktuell könne kein Flugzeug Syrien erreichen. Deshalb verzögert sich die geplante Rückführung.
Die betroffene Person bleibt weiterhin in Schubhaft. Sobald sich die Lage ändert und Flüge wieder möglich sind, soll die Abschiebung erfolgen. Dafür braucht es jedoch erneut eine Genehmigung aus Syrien. Das ursprüngliche Einreisezertifikat lief laut APA heute ab.
Zusammenarbeit mit Damaskus läuft
Das Innenministerium betonte, dass die syrischen Behörden kooperativ handeln. Man bezeichnete die Zusammenarbeit mit Damaskus als „korrekt“. Die endgültige Durchführung der Abschiebung hängt dennoch von Syrien ab. Ohne gültiges Zertifikat darf der Mann nicht zurückgeführt werden.
Geplante Rückführung hätte Präzedenzfall geschaffen
Wäre der Rückflug gelungen, hätte er einen historischen Schritt markiert: Es wäre die erste Rückführung eines Syrers seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs vor rund 15 Jahren gewesen.
Seit dem Regimewechsel in Damaskus bemüht sich Österreich, verurteilte syrische Staatsbürger zurückzuschicken. Dabei fokussiert sich die Regierung besonders auf Personen mit kriminellem Hintergrund. Die jüngste Eskalation im Nahen Osten macht diese Pläne jedoch erneut zunichte.