VfGH: ORF-Beitrag ist verfassungskonform – ORF als „öffentliches Gut“

by Richard Parks
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den ORF-Beitrag als verfassungskonform bestätigt. Medienexperten werten das Urteil als klares Zeichen dafür, dass der ORF eine demokratiepolitische Infrastruktur ist – ein „öffentliches Gut“, das auch Leistungen erbringt, die private Medien nicht finanzieren könnten.


Urteil: Beitrag unabhängig von Nutzung rechtens

Die Beschwerde, Haushalte ohne Nutzung von ORF-Inhalten würden gleichheitswidrig belastet, wies der VfGH ab. Die Möglichkeit, das Angebot zu nutzen, reiche aus – ob jemand einen Fernseher oder ein Radio besitzt, spiele keine Rolle.
Es liege im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine demokratische und kulturelle Aufgabe erfüllen kann.


Medienexperten: ORF vergleichbar mit Spitälern oder Parks

Der Medienökonom Matthias Karmasin betont, das Erkenntnis verdeutliche juristisch den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Gütern: Wie bei Spitälern oder Parks zahle man für den Erhalt – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Medienforscher Andy Kaltenbrunner sieht den ORF als Teil einer „demokratiepolitischen Infrastruktur“, deren Finanzierung alle tragen müssten, ähnlich wie bei anderen für die Republik wichtigen Einrichtungen.


Kernauftrag: Information, Kultur, Inklusion

Der ORF hat laut Gesetz einen breiten Auftrag, von umfassender Information zu Politik, Kultur und Sport bis zu Bildung und Inklusion.
Viele Angebote seien wirtschaftlich nicht tragbar für private Medien, etwa im Kultur- oder Bildungsbereich.


Kritik und politische Reaktionen

Der ORF-Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer begrüßt die Entscheidung als „Demokratiebeitrag“, der die Finanzierung bis 2029 absichert. Der monatliche Beitrag von 15,30 Euro pro Haushalt bleibt bis dahin eingefroren.

Die FPÖ sprach dagegen von einer „absurden“ Argumentation des VfGH. Die Umstellung von der gerätegebundenen GIS-Gebühr auf eine Haushaltsabgabe sei ein „Gesetzespfusch“.
Die SPÖ betont dagegen die „grundsätzliche Wichtigkeit“ der ORF-Finanzierung für die öffentliche Meinungsbildung.


Ausblick: Spardruck bleibt

Trotz Sicherung der Einnahmen muss der ORF weiter sparen. Generaldirektor Roland Weißmann kündigte Einsparungen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich für die Jahre 2027 bis 2029 an.
Zugleich bleibt der Auftrag, Programme wie ORF Sport+, ORF III und das Radio-Symphonieorchester weiterzuführen.


Fazit

Das Urteil stärkt den ORF als öffentlich finanzierten, unabhängigen Rundfunk, der laut Karmasin „Leitmedium bei Transparenz“ sein soll – gerade in einer Zeit, in der Teile der Bevölkerung klassischen Medien die Unabhängigkeit absprechen.

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