Google geht aktiv gegen Berichte vor, wonach das US-Justizministerium (DOJ) erwägt, den Verkauf von Chrome zu erzwingen. Dieser Schritt soll angeblich wettbewerbsrechtliche Probleme lösen und wird laut einem Bloomberg-Bericht bald einem Richter vorgelegt. Das DOJ reagiert damit auf ein Urteil aus August, das Google eine Monopolstellung bei der Online-Suche zuschrieb.
Richter Amit Mehta bezeichnete Googles bevorzugte Position als voreingestellte Suchmaschine als äußerst wertvoll. Laut ihm könnte ein neuer Wettbewerber nur mithalten, wenn er bereit ist, Milliarden in Umsatzbeteiligungen zu investieren. Google argumentiert, dass ein Verkauf von Chrome sowohl Verbrauchern als auch der Technologiebranche erheblich schaden würde.
Mögliche Maßnahmen und Googles Argumente
Neben der möglichen Abspaltung von Chrome prüft das DOJ weitere Einschränkungen für Googles Android-Betriebssystem, KI-Nutzung und Datennutzungspraktiken. In einer Erklärung bezeichnete Lee-Anne Mulholland, eine Google-Führungskraft, die DOJ-Pläne als „radikal“. Sie warnte, dass solche Schritte die Innovationskraft der US-Technologieunternehmen gefährden könnten.
Google betonte, dass eine Trennung von Produkten wie Chrome die Kosten für Geräte erhöhen und die Sicherheit verschlechtern würde. Außerdem würde dies die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Apple stark beeinträchtigen. Google sieht in den DOJ-Vorschlägen keine Vorteile für Verbraucher oder Entwickler.
Marktanteile und finanzielle Stärke
Chrome ist mit 64,61 % Marktanteil weltweit führend, während Googles Suchmaschine fast 90 % des globalen Suchmarktes beherrscht. Trotz laufender Untersuchungen erzielte Googles Mutterkonzern Alphabet im letzten Jahr einen Umsatzanstieg von 10 % im Such- und Werbegeschäft. CEO Sundar Pichai hob die steigende Nutzung von KI-gestützten Suchwerkzeugen hervor. Dennoch bleibt die Unsicherheit über die künftigen Auswirkungen der Kartelluntersuchung auf den Aktienkurs bestehen.