Die Duplomb-Gesetzgebung sorgt in Frankreich für heftige Proteste. Eine Petition erreichte in nur zwei Wochen 1,8 Millionen Unterschriften. Auslöser war die geplante Wiederzulassung des Pestizids Acetamiprid, das die EU bis 2033 erlaubt. Eine 23-jährige Studentin startete die Petition direkt nach dem Beschluss des Gesetzes am 8. Juli.
Grüne EU-Abgeordnete kritisieren die Entscheidung scharf. Sie werfen Frankreich vor, sich europäischer Zusammenarbeit zu verweigern. Statt gemeinsam Verbote zu koordinieren, gehe das Land einen Alleingang. Das schade nicht nur Frankreich, sondern auch dem europäischen Zusammenhalt, warnt Majdouline Sbaï vom Grünen Bündnis im EU-Parlament.
Gesundheitsrisiken und Wettbewerbsdruck
Frankreich möchte Acetamiprid wieder einsetzen, um Nutzpflanzen wie Rüben, Haselnüsse, Kirschen und Äpfel zu schützen. Bauernvertreter befürchten Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern wie Deutschland, Italien oder der Türkei. Rechte Politikerin Céline Imart erklärt, dass Schädlinge bis zur Hälfte der Haselnussernte vernichten.
Neonikotinoide wie Acetamiprid gelten als gefährlich für Bienen. Ohne Bestäubung leiden viele Pflanzenarten. Sbaï warnt auch vor möglichen Krebsrisiken für Menschen. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bleibt vorsichtig: Studien zur Wirkung auf das Gehirn ungeborener Kinder seien unklar. Deshalb empfiehlt sie eine niedrigere tägliche Aufnahmemenge.
Streit über Klimapolitik und Landwirtschaft
Das Duplomb-Gesetz enthält weitere umstrittene Punkte. Es erleichtert Massentierhaltung und den Bau großer Wasserbecken. Kritiker sehen darin eine Abkehr von früheren Klimazielen. Majdouline Sbaï nennt es einen Rückschritt im Umweltengagement.
Céline Imart hingegen begrüßt die Richtung des Gesetzes. Sie freut sich, dass es den Green Deal infrage stellt. Der Green Deal schade Landwirten, senke ihre Produktivität und belaste sie zusätzlich, so ihre Argumentation.
Die Petition erfüllt nun die Voraussetzungen für eine neue Debatte im Parlament. Diese wird stattfinden, kann jedoch das beschlossene Gesetz nicht direkt aufheben.