VfGH prüft Windkraft-Volksbefragung in Kärnten wegen möglicher Suggestivfrage

by Richard Parks
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Trump fordert Abbau von Windkraftanlagen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nimmt die Kärntner Volksbefragung zum Windkraftausbau unter die Lupe. Grund ist die Fragestellung, die laut Gericht „unklar, nicht eindeutig und suggestiv“ gewesen sein könnte.

Die Befragung im Jänner 2025 ergab eine knappe Mehrheit von 51,55 % gegen neue Windräder auf Bergen und Almen. Doch die Formulierung „zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)“ werte einseitig und könnte die Antwort beeinflusst haben, so der VfGH.

Das Höchstgericht prüft nun, ob die Volksbefragung gesetzeskonform war. Eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung wurde angefordert. Diese betonte am Mittwoch, das Ergebnis sei rechtlich nicht bindend gewesen, werde aber politisch berücksichtigt.

Reaktionen aus der Politik:

  • Die Grünen kritisieren die Landesregierung für die mangelhafte rechtliche Prüfung im Vorfeld.
  • Die FPÖ pocht auf den Wählerwillen und macht die Landesregierung für die abgeänderte Fragestellung verantwortlich.

Bereits aufgehoben wurde eine ähnliche Volksbefragung in Waidhofen an der Thaya – ebenfalls wegen einer missverständlichen Fragestellung. Der VfGH betonte erneut, dass Fragen bei direkt-demokratischen Verfahren eindeutig und neutral formuliert sein müssen.

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