Der Energieversorger Verbund kündigt Tausenden privaten Einspeisern die bestehenden Verträge und stellt auf flexible Vergütungsmodelle um. Statt fixer Preise gibt es künftig Floater-Tarife, die sich am Marktpreis orientieren.
Variable Einspeisevergütung Ersetzt Fixpreise
Bisher erhielten Betreiber privater Photovoltaikanlagen eine garantierte Einspeisevergütung. Doch durch den massiven Zuwachs an Solarstrom schwanken die Preise zunehmend – besonders an sonnigen Tagen zur Mittagszeit. Laut Verbund führen diese Preisschwankungen teils zu negativen Strompreisen, weshalb eine fixe Vergütung nicht mehr wirtschaftlich sei.
Das Unternehmen stellt daher auf Floater-Tarife um. Die Vergütung richtet sich künftig nach den Preisen der Stromhandelsbörse EEX und wird monatlich angepasst. Für Neukunden gibt es bereits ausschließlich dieses Modell.
Bestehende Verträge Werden Gekündigt und Neu Angeboten
Um die Umstellung umzusetzen, kündigt der Verbund bestehende Verträge mit einer sogenannten „Änderungskündigung“. Diese betrifft private Einspeiser in zwei Phasen – zum 1. April und zum 1. Mai. Die Maßnahme sei notwendig, da Energiepreise derzeit ohne Zustimmung der Kunden weder erhöht noch gesenkt werden dürfen. Kunden können entweder den neuen Vertrag annehmen oder den Anbieter wechseln.
Ein ähnlicher Schritt wurde bereits von der Energie AG Oberösterreich unternommen, die im vergangenen Jahr rund 20.000 Einspeiseverträge umstellte.
Einspeisevergütung Sinkt Trotz Steigender Solarstrom-Produktion
Österreichs Stromerzeugung wächst rasant – insbesondere durch Photovoltaikanlagen. Ende 2024 lag die installierte PV-Leistung bei 8,4 Gigawatt, ein Plus von 2,15 Gigawatt im Vergleich zum Vorjahr.
Während das Einspeisen von Solarstrom 2022 noch bis zu 50 Cent pro Kilowattstunde brachte, sind die Vergütungen mittlerweile stark gesunken. Aktuell erhalten Einspeiser nur noch zwischen vier und zehn Cent pro Kilowattstunde.
Konsumentenschützer sehen in der Vertragsänderung keinen Rechtsverstoß. Solange eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten wird, sind solche Anpassungen zulässig. Einspeiser haben zwar ein Recht auf Netzanschluss, jedoch keinen Anspruch darauf, ihren Strom an einen bestimmten Anbieter verkaufen zu können.