Umfassende Einfuhrzölle durch Trump angekündigt
US-Präsident Donald Trump stellte am 2. April eine umfassende Liste neuer Importzölle vor.
Er erklärte, diese Maßnahmen würden langfristig den wirtschaftlichen Wohlstand der USA sichern.
Trump setzte die Zölle per Präsidialdekret ohne Zustimmung des Kongresses in Kraft.
Diese Abgaben schockierten die Weltmärkte, als sie diese Woche wirksam wurden.
Trump betont, die Zölle korrigierten ungerechte Handelspraktiken und schützen Arbeitsplätze sowie US-Industrie.
10 % Basiszoll auf die meisten Importwaren
Seit dem 5. April gilt ein Standardzollsatz von 10 % für nahezu alle Importe in die Vereinigten Staaten.
Einige Länder und Warengruppen sind davon ausgenommen – diese folgen später im Text.
Importierende Firmen müssen diesen Zoll direkt an die US-Regierung zahlen.
Die Zusatzkosten könnten letztlich auf amerikanische Verbraucher übergehen.
Diese Länder unterliegen ausschließlich dem Basiszoll von 10 %:
- Vereinigtes Königreich
- Singapur
- Brasilien
- Australien
- Neuseeland
- Türkei
- Kolumbien
- Argentinien
- El Salvador
- Vereinigte Arabische Emirate
- Saudi-Arabien
Höhere Zölle für sogenannte Handelsverletzer
Das Weiße Haus verhängte Sonderzölle auf rund 60 Länder, die als Hauptverursacher gelten.
Diese Maßnahmen traten am 9. April zusätzlich zum Basiszoll in Kraft.
Die Regierung wirft diesen Ländern vor, hohe Zölle zu verlangen oder US-Produkte unrechtmäßig zu blockieren.
Sie sieht darin eine Bedrohung für amerikanische Wirtschaftsziele und globale Wettbewerbsfähigkeit.
Folgende Handelspartner sind von diesen Sonderzöllen betroffen (inklusive Basiszoll):
- Europäische Union: 20 %
- Vietnam: 46 %
- Thailand: 36 %
- Japan: 24 %
- Kambodscha: 49 %
- Südafrika: 30 %
- Taiwan: 32 %
China als Hauptziel drastischer Strafzölle
China sieht sich derzeit einem Gesamtzoll von 104 % gegenüber.
Nach einer ersten Abgabe von 20 % im März folgten weitere 34 % auf chinesische Waren.
Als Reaktion erhob China selbst einen Zoll von 34 % auf amerikanische Produkte.
Trump reagierte mit zusätzlichen 50 % Einfuhrabgabe auf chinesische Güter.
Ab dem 1. Mai verlieren zudem alle Billigwaren aus China und Hongkong ihre Zollfreiheit.
Bislang waren Produkte unter 800 Dollar zollfrei – das gilt nun nicht mehr für chinesische Waren.
Diese Maßnahme betrifft den sogenannten „de-minimis“-Wert, der nun nicht mehr angewendet wird.
Kanada und Mexiko bleiben von neuen Zöllen verschont
Kanada und Mexiko sind von den aktuellen Maßnahmen nicht betroffen.
Auch der Basiszoll von 10 % findet auf diese Länder keine Anwendung.
Das Weiße Haus verwies auf frühere Anordnungen, die spezielle Regelungen für beide Länder enthalten.
Zuvor hatte die US-Regierung einen pauschalen Zoll von 25 % auf alle Einfuhren aus beiden Ländern verhängt.
Später folgten jedoch Ausnahmeregelungen und Aufschübe bei der Umsetzung.
Ausnahmen für bestimmte Branchen bestehen weiterhin
Nicht alle Importprodukte fallen unter die neuen globalen Zollregelungen.
Laut Weißem Haus gelten Ausnahmen für einige wichtige Sektoren.
Davon betroffen sind Kupfer, Halbleiter, Arzneimittel, Edelmetalle, Holz, Energieprodukte und weitere schwer ersetzbare Materialien.
Auch Kommunikationsmittel, Spenden oder als „Informationsmaterialien“ deklarierte Güter sind befreit.
Stahl, Aluminium, Fahrzeuge und Fahrzeugteile unterliegen weiterhin Sonderzöllen in Höhe von 25 %, die früher festgelegt wurden.