Sterbehilfe Gesetz Toskana: Die Toskana hat als erste italienische Region Sterbehilfe erlaubt. Die Regierung in Rom plant rechtliche Schritte dagegen.
Bürgerinitiative setzt sich durch
Am Dienstag verabschiedete das toskanische Regionalparlament ein Gesetz zur Sterbehilfe. Die Initiative dazu kam von der Associazione Luca Coscioni, die sich seit über 20 Jahren für die Legalisierung in Italien einsetzt. Der Verein sammelte mehr als 10.000 Unterschriften, um die Abstimmung zu ermöglichen. Luca Coscioni, Namensgeber der Organisation, war Politiker der Radikalen Partei und litt an Amyotropher Lateralsklerose (ALS), an der er 2006 verstarb.
Sterbehilfe gilt in Italien weiterhin als Straftat und kann mit bis zu 15 Jahren Gefängnis geahndet werden. Doch das Verfassungsgericht entschied 2019, dass ein ärztlich begleiteter Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei sein kann. Das neue toskanische Gesetz orientiert sich an diesen Vorgaben: Der Patient muss unheilbar krank sein, an unerträglichen Schmerzen leiden und eine bewusste Entscheidung treffen können. Eine Ethikkommission hat 30 Tage Zeit, um den Antrag zu prüfen.
Regierung lehnt eigenständige Regelung ab
Toskanas Regionalpräsident Eugenio Giani begrüßte das Gesetz als „wichtigen Schritt für Zivilisation und Bürgerrechte“. Er stellte jedoch klar, dass die Region „keine neue Schweiz“ werde. Während in der Schweiz private Organisationen assistierte Sterbehilfe ermöglichen, erfolgt sie in der Toskana über den staatlichen Gesundheitsdienst – kostenlos.
Die rechtskonservative Regierung unter Giorgia Meloni kritisierte das Gesetz scharf und hält es für verfassungswidrig. Sie argumentiert, dass nur der Staat über eine so tiefgreifende ethische Frage entscheiden dürfe. In mehreren italienischen Regionen sind ähnliche Initiativen in Planung. In Venetien scheiterte ein entsprechender Vorschlag jedoch im Regionalparlament.
Kirche zeigt sich gespalten – Sterbehilfe Gesetz Toskana
Die katholische Kirche, die in Italien traditionell großen Einfluss hat, spricht sich entschieden gegen Sterbehilfe aus. Dennoch gibt es auch im Vatikan neue Stimmen. Vincenzo Paglia, Erzbischof und Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, äußerte 2023 Verständnis für eine gesetzliche Regelung. Er erklärte, dass sie „unter den aktuellen Umständen dem Gemeinwohl dienen könne“.
Während die Regierung in Rom rechtliche Schritte vorbereitet, wächst der Druck auf das nationale Parlament, eine einheitliche Regelung zu schaffen. Die Toskana hat einen mutigen Schritt gemacht – nun bleibt abzuwarten, ob weitere Regionen folgen.