Steiermark plant sprachliche Vereinfachung in Gesetzestexten

by Rudolph Angler
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Ein Unterausschuss des Landtags bereitet am Dienstag die Einführung einer neuen sprachlichen Regelung vor. Diese sogenannte Gender-Generalklausel soll am 1. Juli beschlossen werden und ab September in Kraft treten. Ziel ist es, die Lesbarkeit und Verständlichkeit der steirischen Gesetze zu verbessern.

Die Neuregelung betrifft 235 Landesgesetze. Die Landesregierung will damit eine Maßnahme aus dem Regierungsprogramm umsetzen und rechtliche Klarheit schaffen. Künftig genügt eine pauschale Formulierung, um alle Geschlechter anzusprechen.

Vereinfachte Sprache ersetzt Doppelnennungen

Bisher verwendeten viele steirische Gesetze doppelte Formulierungen – etwa „Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter“ – und passten sogar Artikel und Pronomen an. Die Regierung kritisiert diesen Stil als schwer lesbar und nennt ein Beispiel aus dem Steiermärkischen Datenschutzgesetz.

In Zukunft ersetzt eine einheitliche Klausel diese aufwendigen Schreibweisen. Diese stellt klar, dass alle personenbezogenen Begriffe automatisch für alle Geschlechter gelten. Damit will man auch intergeschlechtliche Menschen einbeziehen, ohne lange und komplizierte Formulierungen.

Einheitliche Regelung für alle Gesetze geplant

Bislang enthielten nur rund 17 Prozent der Landesgesetze eine solche Generalklausel. Künftig soll sie in jedem Gesetz verankert sein. Der Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) erklärt: „Wir setzen auf Hausverstand statt auf schwer lesbares Gendern.“

Seine Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP) betont: „Jede Steirerin und jeder Steirer soll sich in den Gesetzen angesprochen fühlen.“ Schritt für Schritt will man bei künftigen Gesetzesänderungen die bisherigen Formulierungen vereinfachen. So soll ein einheitlicher, verständlicher Sprachgebrauch im Landesrecht entstehen.

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