Kommende Woche starten die Verhandlungen über den österreichischen Stabilitätspakt.
Dieser regelt, wie Bund, Länder und Gemeinden die erlaubten Defizite aufteilen.
Im Gegensatz dazu verteilt der Finanzausgleich die Steuereinnahmen.
Der derzeit gültige Stabilitätspakt stammt aus dem Jahr 2012.
Neue EU-Vorgaben machen eine Überarbeitung zwingend erforderlich.
Harte Auseinandersetzungen zeichnen sich bereits jetzt ab.
Verhandler starten auf Verwaltungsebene
Zunächst sprechen nur Vertreter der Verwaltung über den neuen Pakt.
Politiker schalten sich vermutlich erst später direkt ein.
Ein Abschluss der Gespräche gilt frühestens ab September als realistisch.
Bei der Landeshauptleutekonferenz kommende Woche steht das Thema nicht im Mittelpunkt.
Länder, Städte und Gemeinden fordern bessere Bedingungen für sich.
Sie machten in den letzten Wochen klare Ansprüche geltend.
Das Finanzministerium erklärte, der Bund arbeite mit dem Doppelbudget an der Haushaltskonsolidierung.
Nun müsse man den nächsten Schritt zur gesamtstaatlichen Sanierung setzen.
Defizitziele klar verfehlt
Der Stabilitätspakt von 2012 legt strenge Defizitgrenzen fest.
Das strukturelle Defizit soll 0,45 % des BIP nicht überschreiten.
Der Bund darf 0,35 % ausmachen, Länder und Gemeinden zusammen 0,1 %.
Österreich liegt derzeit deutlich über diesen Grenzen.
Eine Rückkehr zu diesen Vorgaben gilt als besonders herausfordernd.