Neugeborenes getötet: Mutter wegen Mordes verurteilt

by Silke Mayr
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30-Jährige wirft Baby auf Asphalt – Gericht verhängt 20 Jahre Haft

Ein Wiener Schwurgericht verurteilte eine Mutter wegen Mordes an ihrem Kind zu 20 Jahren Gefängnis. Am 21. November 2024 hatte sie ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Entlassung aus der Klinik Favoriten zu Tode geschleudert. Das Baby war wenige Tage zuvor geboren worden.

Die Angeklagte gestand die Tat vor Gericht. Die Geschworenen entschieden einstimmig im Sinne der Anklage. Richter und Staatsanwältin bezeichneten die Handlung als besonders brutal. Strafmildernd wirkten die bisherige Straffreiheit, das umfassende Geständnis und eine psychische Ausnahmesituation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagte beschreibt Moment völliger Hilflosigkeit

Nach eigenen Angaben wickelte sie das Baby in Decken, eine Papiertüte und einen Müllsack. Draußen begann das Kind zu schreien. In einem Zustand totaler Überforderung schleuderte sie es auf den Boden.

„Ich war nicht mehr ich selbst“, sagte die Angeklagte. Sie sprach von einem inneren Tunnelblick. Eigentlich habe sie das Kind nur ablegen wollen, doch das Weinen habe sie überfordert.

Verdrängte Schwangerschaft und familiärer Druck

Die Frau hatte ihre Schwangerschaft erst spät bemerkt. Im Juli 2024 stellte sie fest, dass sie ein Kind erwartete. Zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis zu ihrer Familie und zum Vater des Kindes belastet. Ein Schwangerschaftsabbruch war rechtlich nicht mehr möglich.

Niemand außer dem Lebensgefährten wusste von der Schwangerschaft. Am 14. November brachte sie ein gesundes Mädchen zur Welt. Nach einwöchiger Beobachtung sollte sie das Krankenhaus verlassen. In Panik tötete sie das Kind und täuschte anschließend eine Entführung vor. Die Polizei leitete eine groß angelegte Suchaktion ein. Am Folgetag entdeckten Ermittler den toten Säugling in einem Abfallcontainer.

Gutachter sieht keine psychische Erkrankung

Ein psychiatrischer Sachverständiger bewertete die Frau als voll schuldfähig. Sie wusste, dass ihre Handlung Unrecht war. Hinweise auf eine psychotische Störung nach der Geburt gab es nicht.

Die Verteidigerin betonte, ihre Mandantin habe das Kind geliebt. Die Tat sei nicht geplant gewesen, sondern durch emotionale Ausnahmesituationen ausgelöst worden. Der Kindsvater widersprach mehreren Angaben der Angeklagten. Laut ihm freute sich seine Familie auf das Baby. Ein Kinderzimmer sei bereits vorbereitet gewesen. Er selbst war bei der Geburt anwesend und wollte Mutter und Kind am Tag der Tat abholen.

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