Eine Prüfung des Bundes bestätigt: Ein vollständiges Verbot von Windkraft ist rechtlich nicht zulässig und widerspricht Bundes- und EU-Vorgaben.
Rechtslage erfordert Kompromiss
Ein Totalverbot wäre verfassungswidrig und würde den Zielen der EU-Richtlinie RED III widersprechen, die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien fordert.
Landeshauptmannstellvertreter Gruber erklärte, alle Beteiligten müssten aufeinander zugehen, um einen rechtlich tragfähigen Kompromiss zu finden.
Am 27. Januar werden überparteiliche Gespräche fortgesetzt, bei denen ein Kompromissvorschlag vorgestellt wird.
Konstruktive Gespräche mit Organisationen
Gruber und Schuschnig betonten die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die sich in Gesprächen mit Organisationen wie dem Alpenverein gezeigt habe.
Koordinator Albert Kreiner wird in der Zwischenzeit mit Landtagsfraktionen Vorgespräche führen, um Lösungsansätze auszuloten.
Lösungsorientiertes Vorgehen notwendig
Gruber forderte, die Diskussion um Windkraft aus der parteipolitischen Debatte auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Nur durch ein gemeinsames, lösungsorientiertes Vorgehen könne ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden, betonte Gruber abschließend.