Italien Abschiebung Ossama al-Masri: Kritik am Umgang mit IStGH-Haftbefehl

by Richard Parks
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Libyscher Warlord Ossama al-Masri in Handschellen, begleitet von Sicherheitskräften, symbolisch für die umstrittene Abschiebung.

Italien verteidigt Abschiebung mit Sicherheitsgründen

Die italienische Regierung hat den libyschen Warlord Ossama al-Masri, der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht wird, nach Libyen abgeschoben. Anstatt ihn dem Gericht auszuliefern, entschied Italien, ihn aufgrund „dringender Sicherheitsgründe“ auszuweisen, was internationale Kritik hervorrief.

Italiens Innenminister Matteo Piantedosi äußerte sich dazu am Donnerstag vor dem Senat. Er betonte, dass die Abschiebung notwendig gewesen sei, da al-Masri eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. Auf Details ging Piantedosi nicht ein und verwies auf eine für die kommende Woche geplante umfassendere Erklärung vor den Abgeordneten.

Ossama al-Masri, auch bekannt als Ossama Anjiem, steht im Verdacht, zwischen 2015 und 2017 schwere Verbrechen im Mitiga-Gefängnis in Libyen begangen zu haben. Zu den Vorwürfen gehören Folter, Mord und Vergewaltigung. Diese Taten gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und könnten mit lebenslanger Haft bestraft werden.

Der Warlord wurde am Wochenende in Turin verhaftet, nachdem er ein Fußballspiel besucht hatte. Allerdings entschied das Berufungsgericht in Rom am Dienstag, ihn freizulassen, da Verfahrensfehler bei seiner Festnahme vorlagen. Direkt nach seiner Freilassung wurde al-Masri auf einem italienischen Regierungsflug nach Tripolis zurückgebracht, wo er mit einem Heldenempfang begrüßt wurde.

IStGH: Italien ignoriert internationale Verpflichtungen

Der Internationale Strafgerichtshof hatte Italien vorab über den Haftbefehl gegen al-Masri informiert und darauf hingewiesen, dass Italien jegliche Probleme bei der Durchführung des Haftbefehls sofort melden müsse. Dennoch entschied Italien, al-Masri abzuschieben, was den Verdacht aufkommen ließ, dass das Land seine internationalen Verpflichtungen missachtet habe.

Das Berufungsgericht in Rom erklärte, dass die Abschiebung durch Verfahrensmängel gerechtfertigt sei. Es stellte fest, dass Justizminister Carlo Nordio vor der Festnahme nicht rechtzeitig informiert worden sei. Da das Justizministerium für die Kooperation mit dem IStGH zuständig ist, sei dies ein entscheidender Fehler gewesen.

In der politischen Opposition wuchs der Druck auf Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Abgeordnete fordern von ihr eine Erklärung und eine öffentliche Diskussion über die Umstände der Abschiebung. Kritiker werfen der Regierung vor, das Vertrauen in die internationale Strafjustiz zu untergraben und Kriegsverbrecher zu schützen, anstatt sie vor Gericht zu stellen.

Menschenrechtsorganisationen prangern Italiens Entscheidung an

Italiens Abschiebung von al-Masri hat auch scharfe Reaktionen von Menschenrechtsorganisationen hervorgerufen. Diese verweisen auf die systematischen Menschenrechtsverletzungen in libyschen Gefängnissen, in denen Folter, sexuelle Gewalt und unmenschliche Bedingungen dokumentiert wurden.

Al-Masri wird beschuldigt, maßgeblich für solche Misshandlungen im Mitiga-Gefängnis verantwortlich gewesen zu sein, insbesondere gegenüber Migranten und politischen Gefangenen. Durch die Rückführung des Warlords nach Libyen, so Menschenrechtsexperten, habe Italien nicht nur al-Masri vor der internationalen Justiz bewahrt, sondern auch das Leid der Opfer ignoriert.

Die Entscheidung hat international Besorgnis ausgelöst und wird von Menschenrechtsexperten als Rückschlag für die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen gewertet. Kritiker warnen, dass Italiens Vorgehen ein gefährlicher Präzedenzfall sei und Zweifel an der Bereitschaft des Landes aufkommen lasse, sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte einzusetzen.

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