Google hat neue Beschränkungen vorgeschlagen, nachdem ein Gericht entschied, dass das Unternehmen den Wettbewerb illegal unterdrückte. Alphabet-Tochter Google möchte die Umsatzbeteiligungsvereinbarungen mit Firmen wie Apple, die die Standardsuche festlegen, begrenzen.
Die Vorschläge resultieren aus Googles anhaltendem Kartellrechtsstreit um sein Online-Suchgeschäft.
Gerichtsentscheidung und Googles Gegenmaßnahmen
Im August urteilte Richter Amit Mehta, dass Google den Wettbewerb im Suchgeschäft rechtswidrig behindert hat. Google kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
In einem rechtlichen Schriftsatz erklärte Google am Freitag, dass es weiterhin Verträge mit anderen Unternehmen abschließen möchte. Gleichzeitig sollen jedoch mehr Auswahlmöglichkeiten für Nutzer geboten werden. Dazu gehört die Option, verschiedene Standardsuchmaschinen für unterschiedliche Plattformen und Browsing-Modi festzulegen.
Googles Vorschläge beinhalten außerdem, dass Partner mindestens alle 12 Monate ihren Standardsuchanbieter ändern können.
Kontrast zu den Forderungen des US-Justizministeriums
Die Vorschläge von Google stehen im Gegensatz zu den umfassenden Maßnahmen, die das US-Justizministerium (DOJ) letzten Monat empfahl. Das DOJ forderte Richter Mehta auf, Google zu verbieten, weitere Umsatzbeteiligungsverträge abzuschließen.
Zudem verlangten die DOJ-Anwälte, dass Google Chrome, der weltweit beliebteste Browser, verkauft werden müsse.
Googles Suchmaschine ist laut der Webanalyseplattform Statcounter für etwa 90 % aller globalen Online-Suchen verantwortlich.
In einer Erklärung nannte Google die Vorschläge des DOJ „überzogen“ und wies darauf hin, dass auch die eigenen Gegenvorschläge Kosten für ihre Partner mit sich bringen würden.
Richter Mehta wird voraussichtlich bis August im Rahmen der Urteilsphase des wegweisenden Falls eine Entscheidung treffen.