Freispruch für Sebastian Kurz: Gericht hebt Urteil wegen Falschaussage auf

by Richard Parks
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Der frühere österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz ist am Montag vom Vorwurf freigesprochen worden, in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt zu haben. Das Oberlandesgericht Wien hob die ursprüngliche Verurteilung zu acht Monaten auf Bewährung nach einer kurzen Berufungsverhandlung auf. Damit endet ein aufsehenerregendes Verfahren gegen den einstigen Polit-Shootingstar der ÖVP.

„Ich habe nicht gelogen“ – Kurz zeigt sich erleichtert

Kurz äußerte sich nach dem Urteil knapp gegenüber der Presse: „Es hat sich bestätigt, was ich immer gesagt habe – dass ich dem U-Ausschuss keine Unwahrheiten erzählt habe.“ Zu einer ausführlicheren Stellungnahme wollte er sich nicht hinreißen lassen. „Ich habe nun viele Jahre des Verfahrens hinter mir. Ich würde gerne meine Position darlegen, aber bitte um Verständnis – ich gehe jetzt nach Hause zu meiner Familie und meinen zwei Kindern.“

Im Zentrum des Verfahrens stand eine Aussage von Kurz aus dem Juni 2020 zur Errichtung der Staatsholding ÖBAG und zur Besetzung ihres Aufsichtsrats. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dabei irreführende Angaben gemacht zu haben – insbesondere in Bezug auf die Rolle seines Vertrauten Thomas Schmid. Verurteilt wurde Kurz ursprünglich wegen Falschaussagen zur Bestellung des Aufsichtsrats, nicht jedoch zu Schmid selbst. Das Gericht sah nun keine ausreichende Beweislage für eine Verurteilung.

Urteil gegen Ex-Mitarbeiter bleibt bestehen

Während Kurz freigesprochen wurde, bestätigte das Gericht die Verurteilung seines ehemaligen Kabinettschefs Bernhard Bonelli. Dieser hatte laut Urteil ebenfalls falsche Angaben im U-Ausschuss gemacht, insbesondere über seine und Kurz’ Rolle bei der Auswahl der ÖBAG-Aufsichtsräte. Er wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Kurz erklärte, er bedaure diese Entscheidung sehr.

Der Prozess gegen Kurz war der erste eines ehemaligen österreichischen Kanzlers seit über 30 Jahren. Nach seinem Rücktritt im Jahr 2021 hatte sich Kurz weitgehend aus der Politik zurückgezogen. Seine Partei, die ÖVP, stellt mit Christian Stocker weiterhin den Bundeskanzler, landete bei der Nationalratswahl im September jedoch nur auf dem zweiten Platz.

Mit dem Freispruch endet ein jahrelanges Kapitel politischer und juristischer Auseinandersetzungen – doch die Debatten um Machtmissbrauch und politische Verantwortung in der Ära Kurz dürften damit nicht verstummen.

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