Wettbewerbsbehörde kritisiert Benachteiligung von Drittanbietern
Apple muss in Frankreich eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro zahlen. Die nationale Wettbewerbsbehörde wirft dem US-Konzern vor, mit seinem Datenschutzsystem „App Tracking Transparency“ (ATT) seine Marktposition missbraucht zu haben.
ATT wurde 2021 eingeführt und soll Nutzerinnen und Nutzern erlauben, der Datenerfassung durch Apps aktiv zuzustimmen oder sie abzulehnen. Während Apple die Funktion als Maßnahme zum Schutz der Privatsphäre darstellt, sehen die französischen Wettbewerbshüter darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten externer Entwickler.
Unfaire Regeln für Tracking-Zustimmung
Laut der Behörde zwingt Apple Drittanbieter dazu, mehrfach um Zustimmung zum Tracking zu bitten. Für die eigenen Apps gilt diese Regelung jedoch nicht. Dadurch werde die Nutzung fremder Anwendungen künstlich erschwert, während Apple selbst von einer reibungslosen Nutzerführung profitiere.
Die Behörde kritisiert, dass diese Ungleichbehandlung nicht notwendig sei, um den Datenschutz zu gewährleisten. Vor allem kleinere Entwickler, die auf Werbung angewiesen sind, würden durch das System benachteiligt.
Apple verteidigt sich – EU untersucht weitere Fälle
Apple reagierte mit dem Hinweis, dass ATT allen Entwicklerinnen und Entwicklern gleiche Bedingungen biete. Die Zustimmung werde transparent abgefragt – auch bei eigenen Anwendungen. Zudem finde die Funktion bei Verbraucherinnen, Datenschützern und Behörden weltweit breite Unterstützung.
Die Strafe aus Frankreich kommt zu einem heiklen Zeitpunkt: Die EU steht kurz vor dem Abschluss zweier weiterer Untersuchungen gegen Apple. Dabei geht es um mögliche Einschränkungen im App Store sowie um die Vorgaben für Browser auf iPhones.
Der Fall zeigt, dass Datenschutzmaßnahmen zunehmend auf den Prüfstand kommen – insbesondere dann, wenn sie auch den Wettbewerb beeinflussen.