EVN-Rückzahlung: Frist endet am 31. Juli

by Richard Parks
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300.000 Haushalte betroffen

Etwa 300.000 Haushalte in Niederösterreich haben nur noch bis zum 31. Juli Zeit, eine Rückzahlung für unzulässige Preiserhöhungen beim Energieversorger EVN zu beantragen. Im Durchschnitt erhalten Gaskundinnen und -kunden rund 410 Euro, Stromkundinnen und -kunden etwa 90 Euro zurück, so das Vergleichsportal Durchblicker.

Gericht erklärte Preisanpassungen für unzulässig

Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wurden die EVN-Preisanpassungen aus dem Jahr 2022 gerichtlich für unrechtmäßig erklärt. Betroffen sind die Tarife Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.

Rückzahlung muss beantragt werden

Bezugsberechtigt sind alle Personen, die am 1. September 2022 in einem der betroffenen Optima-Festpreistarife versorgt wurden. Die Rückerstattung kann telefonisch, online oder direkt vor Ort beantragt werden – entweder als Auszahlung oder als Gutschrift im EVN-Bonuspunkteprogramm.

Die genaue Summe hängt vom persönlichen Verbrauch und der Vertragsdauer ab. Laut Energieexperte Stefan Spiegelhofer von Durchblicker lohnt sich ein Antrag in jedem Fall.

Jetzt auch Anbieter vergleichen

Zusätzlich empfiehlt Durchblicker, die Rückzahlung zum Anlass zu nehmen, aktuelle Strom- und Gasangebote zu prüfen. Haushalte mit durchschnittlichem Verbrauch können laut Spiegelhofer bis zu 534 Euro jährlich sparen. Der Wechsel zu einem neuen Anbieter ist unkompliziert: Wechselformular online ausfüllen, Zählpunktnummer angeben – den Rest erledigt der neue Stromlieferant. Eine eigene Kündigung ist nicht notwendig.

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