Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs erklärte, Ungarn habe mit seinem LGBTQ+-Gesetz EU-Recht verletzt.
Tamara Ćapeta legte ihre Einschätzung am Donnerstag in einem bedeutenden Menschenrechtsfall vor.
Sie betonte, das Gesetz verstoße gegen zentrale Werte der Union gemäß Artikel 2 des EU-Vertrags.
Auch wenn ihre Stellungnahme nicht bindend ist, folgt das Gericht ihr meist in der Urteilsfindung.
Bestätigt das Gericht die Einschätzung, könnte es Ungarn zu Änderungen oder einer Aufhebung des Gesetzes zwingen und Bußgelder verhängen.
Breite europäische Front gegen ungarisches Gesetz
Das Europäische Parlament und 16 EU-Staaten schlossen sich der Klage gegen Budapest an.
Sie fordern, dass Ungarn das Gesetz vollständig zurücknimmt.
Die Regierung hatte die Regelung 2021 unter dem Vorwand des Kinderschutzes eingeführt.
Kritiker bewerten das Gesetz als massiven Angriff auf Grundrechte, vergleichbar mit Maßnahmen in Russland.
Zahlreiche Demonstrationen begleiteten damals die Einführung der Regelung.
Medienzensur und Sichtbarkeitseinschränkung für LGBTQ+
Das Gesetz verbietet LGBTQ+-Darstellungen gegenüber Minderjährigen in Schulen und Medien.
Buchhändler müssen Werke mit gleichgeschlechtlichen Inhalten in Folie einpacken.
TV-Sender dürfen solche Inhalte nur noch spät nachts ausstrahlen.
Die Vorschriften schränken die Sichtbarkeit queerer Lebensrealitäten drastisch ein.
EU-Kommission reagiert mit rechtlichen Schritten
Die EU-Kommission leitete noch im Jahr 2021 ein Verfahren gegen Ungarn ein.
2024 verschärfte die Regierung die Lage mit einem Verbot öffentlicher Pride-Veranstaltungen.
Die Kommission prüft derzeit, ob die neuen Vorschriften mit EU-Recht vereinbar sind.
EU-Justizkommissar Michael McGrath stellte klar, dass Pride-Demonstrationen keine Gefahr für Kinder darstellen.
Er versicherte, die EU werde diskriminierende Gesetze innerhalb der Mitgliedsstaaten konsequent bekämpfen.