Kein strafbares Verhalten bei Polizeiaktion festgestellt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Verfahren gegen zwei Polizisten im Zusammenhang mit dem Tod von Christian Pilnacek eingestellt. Es ging um die Frage, ob Beamte beim Auffinden der Leiche des früheren Spitzenjuristen pflichtwidrig gehandelt haben – etwa bei der Übergabe seiner persönlichen Dinge an die Witwe.
Nach umfassender Prüfung stellte die WKStA fest: Es liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Die Entscheidung wurde an die Oberbehörde weitergeleitet, die das Ergebnis bestätigte. Zwar kam sie zu einer anderen rechtlichen Beurteilung, teilte aber die Einschätzung, dass kein Amtsmissbrauch vorlag.
Anzeige des Kommissionschefs führte zu Verfahren
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Sachverhaltsdarstellung von Martin Kreutner. Er leitete eine Untersuchungskommission, die sich mit möglichen politischen Einflussnahmen während Pilnaceks Amtszeit befasste. Kreutner kritisierte nicht die Umstände des Todes, sondern die Vorgehensweise der Polizei nach dem Fund der Leiche.
Zunächst war die Staatsanwaltschaft Krems mit dem Fall betraut, reichte ihn jedoch an die WKStA weiter. Diese kam nach eingehender Untersuchung zu dem Schluss, das Verfahren zu beenden.
Weiterhin Zweifel an Todesumständen
Christian Pilnacek wurde am 20. Oktober 2023 leblos in seinem Haus bei Krems entdeckt. Die Ermittlungen leitete das Landeskriminalamt Niederösterreich. Laut Staatsanwaltschaft Krems ergab ein Gutachten keine Hinweise auf Fremdeinwirkung.
Der ehemalige Nationalratsabgeordnete Peter Pilz stellte diese Feststellung infrage. Er beauftragte zwei unabhängige medizinische Gutachten, die auf mögliche Unstimmigkeiten im Obduktionsbericht hinwiesen. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien veranlasste daraufhin eine erneute Prüfung zur möglichen Wiederaufnahme der Todesermittlungen.