Canal+ muss Aktivierungsgebühr zurückzahlen: Das sollten Kundinnen und Kunden wissen

by Richard Parks
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Rückzahlung nach rechtlicher Auseinandersetzung
Der TV- und Streaminganbieter Canal+ (ehemals HD Austria) hat sich nach einer Intervention der Arbeiterkammer (AK) verpflichtet, die Aktivierungsgebühr von 29,90 Euro zurückzuerstatten. Zuvor hatte die AK gegen mehrere unzulässige Vertragsklauseln des Anbieters rechtlich vorgegangen und Klage eingereicht. Die fragliche Gebühr war laut AK rechtswidrig erhoben worden.

Gebühr nur auf Antrag rückerstattet
Wer ein Abo bei Canal+ abgeschlossen und die Aktivierungsgebühr entrichtet hat, bekommt diese nicht automatisch zurück. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag. Canal+ versendet derzeit Schreiben an betroffene Kundinnen und Kunden mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Die Rückzahlung gilt nur für Personen, die die Gebühr noch nicht zuvor zurückbekommen haben.

So kann die Rückzahlung beantragt werden
Sollten betroffene Personen kein Informationsschreiben erhalten, besteht die Möglichkeit, den Antrag direkt über die Website von Canal+ zu stellen. Alternativ bietet die Arbeiterkammer einen Musterbrief an, mit dem die Rückforderung ebenfalls erfolgen kann.

Verbraucherschutz zeigt Wirkung
Dieser Fall zeigt, wie rechtliche Schritte durch Verbrauchervertretungen zu konkreten Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten führen können. Die AK empfiehlt allen, die in der Vergangenheit die Aktivierungsgebühr bezahlt haben, aktiv ihren Anspruch geltend zu machen.

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