Grundgesetzänderungen ermöglichen Rekordverschuldung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die für Dienstag geplante Sondersitzung zum milliardenschweren Finanzpaket abgelehnt. In seiner Entscheidung vom Montag erklärte das Gericht, dass keine ausreichenden Gründe für eine einstweilige Anordnung vorliegen.
Die geplanten Verfassungsänderungen sollen der künftigen Bundesregierung ermöglichen, eine bislang beispiellose Schuldenaufnahme zu realisieren. Gegen die kurzfristige Einberufung der Sondersitzung wandten sich Abgeordnete der AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Joana Cotar.
Wiederholte Ablehnung durch das Gericht
Bereits am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht ähnliche Anträge verworfen. Dadurch bleibt es dem scheidenden Bundestag möglich, über mehrere Grundgesetzänderungen abzustimmen. Die Reformen beinhalten eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie finanzielle Spielräume für die Bundesländer. Zusätzlich soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte und Klimaneutralität bis 2045 geschaffen werden.
Bundesrat-Entscheidung steht noch aus
Die Union, SPD und Grünen haben sich vergangene Woche grundsätzlich auf die Gesetzesvorlagen geeinigt. Für die geplanten Änderungen der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Am Freitag muss zudem der Bundesrat seine Zustimmung erteilen. CSU und Freie Wähler teilten mit, dass Bayern dem Paket zustimmen werde, womit ein Scheitern in der Länderkammer als unwahrscheinlich gilt.