Bayern genehmigt erste Cannabis-Clubs – Regierung bleibt bei restriktivem Kurs

by Jerry Jackson
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Nach langem Zögern hat Bayern erstmals drei Cannabis Social Clubs (CSC) zugelassen. In den Landkreisen Rosenheim, Bad Kissingen und Freising dürfen die Anbauvereinigungen nun offiziell Cannabis für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder kultivieren. Die Genehmigungen erfolgen unter rechtlichem Druck – der Freistaat kündigte gleichzeitig verschärfte Kontrollen an.


Bayern muss Bundesgesetz umsetzen

Mit dem im April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) wurde in Deutschland der private Konsum und gemeinschaftliche Anbau von Cannabis unter strengen Auflagen erlaubt. Seit Juli können Clubs entsprechende Anträge stellen. Während andere Bundesländer Genehmigungen vergleichsweise schnell erteilten, ließ Bayern die Antragssteller monatelang warten.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte früh angekündigt, das Gesetz in Bayern „äußerst streng“ handhaben zu wollen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) begründete die jetzigen Genehmigungen mit “zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben”, stellte aber klar: „Es wird streng geprüft und kontrolliert.“ Zuständig dafür bleibt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).


Kein Cannabis auf Volksfesten und in Biergärten

Trotz der erteilten Lizenzen bleibt die bayerische Linie unverändert restriktiv. Auf Volksfesten, in Biergärten sowie in bestimmten Parks bleibt der Konsum von Cannabis verboten. Gerlach betonte: „Die Genehmigungen ändern nichts an unserem Ziel, die Legalisierung von Cannabis zu revidieren.“

Vor der Bundestagswahl hatten Söder und CDU-Chef Friedrich Merz versprochen, im Falle einer Regierungsübernahme das CanG sofort rückgängig zu machen. Im aktuellen Koalitionsvertrag mit der SPD ist davon nur eine Überprüfung im Herbst 2025 übrig geblieben.


Weniger Drogendelikte durch neue Gesetzeslage

Eines der Ziele des neuen Gesetzes war es, den Schwarzmarkt einzudämmen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der Drogendelikte 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 24,2 Prozent gesunken. Zusätzlich plant das Bundesinnenministerium, die Auswirkungen der Legalisierung auf die organisierte Kriminalität detailliert auszuwerten.

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