ASA stoppt Werbung für Abnehm-Spritzen bei Online-Apotheken

by Richard Parks
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Die britische Werbeaufsicht ASA hat ein Werbeverbot für Abnehm-Spritzen bei Online-Apotheken erlassen und damit einen wichtigen Schritt gegen den „Wilden Westen“ der Online-Vermarktung verschreibungspflichtiger Medikamente (POMs) gesetzt.

Hintergrund: Verbot von POM-Werbung

In Großbritannien ist Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Wegovy oder Mounjaro gesetzlich verboten. Dennoch ergab eine Guardian-Recherche, dass Online-Apotheken diese Regeln häufig umgingen oder missachteten, um solche Mittel direkt an Verbraucher zu verkaufen.

Neue ASA-Regeln:

  • Erwähnungen von Abnehm-Spritzen dürfen weiterhin auf Webseiten erscheinen, jedoch nicht auf Startseiten oder Landingpages.
  • Begriffe wie „weight loss injections“ oder „weight loss pen“ in Werbung sind untersagt.
  • Abnehm-Behandlungen dürfen nur im Rahmen eines Gesamtdienstes (Beratung & Rezept) beworben werden.
  • Bilder von Spritzen, Vials oder spezifischen POMs in Werbung sind verboten.
  • Werbung darf nicht direkt auf Seiten verlinken, auf denen ausschließlich POMs als Behandlung angeboten werden.

Ziel: Schutz der Verbraucher

Laut ASA-Chefin Nicky Morgan sollen diese Maßnahmen verhindern, dass Verbraucher durch aggressive Werbung unter Druck gesetzt werden und gleichzeitig eine sichere Verschreibung gewährleistet bleibt:

„Nichts ist so gefährlich wie mächtige, verschreibungspflichtige Medikamente.“

Details zur Untersuchung

  • Die ASA untersuchte 13 Anzeigen, neun davon wurden nun veröffentlicht.
  • Die Anzeigen wurden mittels KI-basiertem Monitoring entdeckt, das 2024 rund 28 Millionen Werbeanzeigen analysierte.
  • Schwerpunkt lag auf 20.000 potenziell problematischen Anzeigen bei 35 Apotheken, darunter 10.000 Anzeigen für Abnehm-Medikamente.
  • Die ASA identifizierte auch regelwidrige Influencer-Werbung, z.B. einen Instagram-Post von TV-Persönlichkeit Gemma Collins für den Anbieter Yazen.

Schlupflöcher geschlossen

Früher konnten Apotheken Beratungen als Alibi nutzen und nach der Buchung nur Abnehm-Spritzen anbieten. Diese „Alibi-Beratungen“ werden nun durch die neuen Regeln unterbunden. Jess Tye von der ASA:

„Die neuen Entscheidungen schließen eine bedeutende Lücke.“

Strafen und Konsequenzen

Bei Verstößen müssen Apotheken Werbung entfernen oder anpassen. Bei Nichtbefolgung kann die ASA Plattformen zur Löschung auffordern und Verstöße an die MHRA oder den General Pharmaceutical Council (GPhC) melden, die Geldstrafen oder rechtliche Schritte einleiten können.

Kritik und Forderungen

Experten wie Dr. Piotr Ozieranski (University of Bath) und Oksana Pyzik (UCL) begrüßten die Maßnahmen, forderten jedoch härtere Sanktionen und finanzielle Strafen, abgestuft nach Schwere der Verstöße und Unternehmensumsatz, um den Risiken wie Patientengefährdung, Übermedikalisierung und psychischer Belastung gerecht zu werden.

Fazit

Die ASA hat mit diesen neuen Regeln klare Leitplanken für Apotheken geschaffen und einen wichtigen Schritt unternommen, um den ungeregelten Markt für Abnehm-Spritzen einzudämmen. Ob dies den illegalen Verkauf nachhaltig stoppen kann, bleibt jedoch abzuwarten.

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