Apple geht in Großbritannien gerichtlich gegen Datenschutzanordnung vor

by Silke Mayr
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Der Technologiekonzern wehrt sich gegen eine Anordnung der britischen Regierung, die Zugang zu privaten Kundendaten fordert.

Apple hat rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Forderung der britischen Regierung anzufechten, die es Behörden ermöglichen würde, auf private Kundendaten zuzugreifen. Das US-Technologieunternehmen hat beim Investigatory Powers Tribunal Beschwerde eingereicht. Dieses unabhängige Gericht untersucht Klagen gegen den Geheimdienst MI5 und andere Sicherheitsbehörden.

Dieser Rechtsstreit stellt eine neue Eskalation in einem beispiellosen Konflikt zwischen einem der weltweit größten Technologieunternehmen und der britischen Regierung über Datenschutz dar.

Geheime Anordnung zur Freigabe verschlüsselter Daten

Im Januar erhielt Apple eine geheime Anweisung des britischen Innenministeriums. Diese verlangte, dass das Unternehmen verschlüsselte Nutzerdaten weltweit mit britischen Strafverfolgungsbehörden teilen muss, wenn eine nationale Sicherheitsbedrohung vorliegt.

Daten, die durch Apples Standardverschlüsselung geschützt sind, kann das Unternehmen entschlüsseln, sofern ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Die fortschrittlichste Schutzfunktion des Unternehmens, die Erweiterte Datensicherheit (Advanced Data Protection, ADP), verhindert jedoch den Zugriff auf bestimmte Informationen – selbst für Apple.

ADP ist eine freiwillige Funktion, und es ist unklar, wie viele Nutzer sie aktiviert haben.

Vergangene Woche entschied sich Apple, ADP vom britischen Markt zu entfernen, anstatt der Anordnung nachzukommen. Die geforderte Umsetzung hätte bedeutet, eine Hintertür in die Verschlüsselung einzubauen.

Apple erklärte damals, dass es seine Sicherheitsfunktionen niemals absichtlich schwächen werde. Es sei enttäuscht darüber, diesen Schritt in Großbritannien gehen zu müssen.

Internationale Kritik an Großbritanniens Vorgehen

Die britische Anordnung rief auch in den USA heftige Reaktionen hervor. Präsident Donald Trump kritisierte die Entscheidung in einem Interview mit The Spectator und verglich sie mit Methoden, die man sonst „nur von China kennt“.

Die US-Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard erklärte, dass sie im Vorfeld nicht über die britische Forderung informiert worden sei. In einem Schreiben bezeichnete sie das Vorgehen als „ungeheuerliche Verletzung“ der Datenschutzrechte amerikanischer Bürger. Sie kündigte an, zu prüfen, ob die Anordnung gegen das rechtliche Datenschutzabkommen zwischen den USA und Großbritannien verstößt.

Die Financial Times (FT), die als erste über Apples Klage berichtete, schrieb, dass der Fall in den kommenden Wochen verhandelt werden könnte. Ob die Verhandlung öffentlich sein wird, bleibt unklar.

Das britische Innenministerium verweigerte eine Bestätigung oder Zurückweisung der im Januar erlassenen Anordnung. Gesetzlich darf diese Anweisung nicht öffentlich gemacht werden.

Ein Sprecher erklärte jedoch allgemein: „Das Vereinigte Königreich schützt seine Bürger vor den schlimmsten Verbrechen, einschließlich Kindesmissbrauch und Terrorismus. Gleichzeitig achten wir darauf, die Privatsphäre der Menschen zu bewahren. Es gibt strenge Schutzmaßnahmen und unabhängige Kontrollen, um sicherzustellen, dass der Datenschutz nur in außergewöhnlichen Fällen und unter strikter Notwendigkeit sowie Verhältnismäßigkeit eingeschränkt wird.“

Apple lehnte eine Stellungnahme ab.

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