Rentner versetzt Solothurn in Angst – Gericht schickt ihn ins Gefängnis

by Silke Mayr
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Ein 73-jähriger Mann muss wegen einer Bombendrohung an der Herbstmesse Solothurn für 22 Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte ihn wegen Schreckung der Bevölkerung und weiteren Delikten.

Bombenalarm bei Traditionsmesse

Am 26. September 2024 erlebt die Stadt Solothurn einen Schockmoment. Ein handgeschriebener Zettel hängt plötzlich am Polizeiposten. Darauf steht, auf dem HESO-Gelände seien mehrere ferngezündete Splitterbomben installiert.
Die Polizei handelt sofort. Spürhunde durchsuchen das Gelände. Die beliebte Herbstmesse mit über 200 Ausstellern bleibt stundenlang geschlossen. Bomben werden keine gefunden – die Angst bleibt.

Neun Monate später steht ein 73-Jähriger vor Gericht. Er gesteht die Tat. Die Richterin spricht ihn der Schreckung der Bevölkerung schuldig.

Angeklagter stört mehrfach den Prozess

Der Rentner zeigt im Gericht kein Schuldbewusstsein. Immer wieder unterbricht er die Verhandlung mit lautem Geschrei. Die Richterin muss ihn mehrfach des Saales verweisen.
Er sieht sich als Opfer. Seit Jahren schreibe er Strafanzeigen, niemand nehme ihn ernst. Nun gehe es der Justiz nur darum, ihn zum Schweigen zu bringen.

Sein Verteidiger beschreibt ihn als aufgebrachten Wutbürger, aber nicht als Gefahr. Er habe nie jemanden verletzt, sondern nur laut gebrüllt. „Hunde, die bellen, beissen nicht“, sagt der Anwalt.

Verteidigung: Drohung war nicht ernst gemeint

Der Verteidiger fordert Milde. Die Polizei habe sofort wissen müssen, dass sein Mandant hinter dem Zettel stecke. Drohungen wie diese kämen oft von Kindern oder verwirrten Personen.
Eine bedingte Geldstrafe reiche aus, meint er. Eine Gefängnisstrafe sei unverhältnismässig.

Anklage warnt vor Verantwortungslosigkeit

Die Staatsanwaltschaft widerspricht entschieden. In Zeiten, in denen Anschläge auf öffentliche Veranstaltungen Realität seien, könne man keine Drohung ignorieren.
Der Mann habe gezielt Angst ausgelöst. Das sei gefährlich und strafbar. Die Bevölkerung müsse vor solchen Taten geschützt werden.

Das Gericht folgt dieser Einschätzung. Die Richterin betont, dass der Angeklagte die Tat nicht bestritten habe. Die Angst der Menschen sei real gewesen.

Gericht ordnet Therapie an

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann eine wahnhafte Störung. Er leide unter starkem Verfolgungswahn.
Die Experten sehen ein hohes Risiko für eine Eskalation. Das Gericht ordnet deshalb zusätzlich zur Haft eine stationäre Therapie an.

Die Richterin erklärt, das Gericht müsse auch die Bevölkerung schützen. Der Mann trage spürbare Aggressionen in sich.

Der 73-Jährige lehnt die Therapie ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er kann Berufung beim Obergericht einlegen.

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