Meischberger kämpft gegen Haftbeginn

by Rudolph Angler
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Walter Meischberger, Zweitangeklagter im BUWOG-Prozess, will seine Haft weiter hinauszögern. Sein Antrag auf Haftaufschub lehnte das Gericht ab. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, berichtete der „Standard“. Meischberger wurde am 25. März vom Obersten Gerichtshof zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Karl-Heinz Grasser erhielt vier Jahre und trat seine Haft am 2. Juni an. Meischberger stellte am 28. Mai wegen Krankheit einen Antrag auf Haftaufschub beim Straflandesgericht Wien.

Medizinisches Gutachten spricht gegen Haftaufschub

Die Justiz ließ ein medizinisches Gutachten erstellen, das Meischbergers Gesundheitszustand prüfte. Die Gutachterin fand keine ausreichenden Gründe für einen Haftaufschub, so die Zeitung. Meischberger kann gegen die Ablehnung seines Antrags noch Rechtsmittel einlegen. Er hofft auf eine Gesetzesänderung, die ihm eine elektronische Fußfessel ermöglicht. Damit könnte er die Haftzeit zu Hause verbringen.

Neue Regelung könnte Haftbedingungen ändern

Ab dem 1. September tritt eine Reform für elektronische Fußfesseln in Kraft. Meischberger könnte davon profitieren und zu Hause einsitzen. Auch Ex-Finanzminister Grasser plant, einen Antrag auf Fußfessel zu stellen. Das bestätigte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter gegenüber Ö1. Die Reform könnte beiden verurteilten Politikern eine mildere Strafvollstreckung ermöglichen.

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