Legaler CBD-Verkauf neu geregelt: Exklusivrecht für Trafiken sorgt für Streit

by Jerry Jackson
0 comments

Wien – Seit Montag dürfen Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 Prozent ausschließlich in Trafiken verkauft werden. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat klargestellt: Produkte mit so niedrigem THC-Wert gelten als Tabakwaren und unterliegen damit dem Tabakmonopol. Der bisherige freie Verkauf in Hanfshops ist damit de facto Geschichte – sehr zum Ärger der Branche.


Hanfshops sehen sich in Existenz bedroht

Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) schlägt Alarm: Etwa 500 spezialisierte Shops im ganzen Land stehen vor dem wirtschaftlichen Aus. “Die Regelung enteignet ganze Betriebe – das ist ein Frontalangriff auf den freien Handel”, erklärt ÖCB-Obmann Klaus Hübner.


Verfassungsrechtliche Zweifel bleiben bestehen

Ein vom Verband beauftragtes Gutachten des renommierten Juristen Heinz Mayer argumentiert, dass der Handel mit CBD-Hanf zwar der Tabaksteuer unterliegt, jedoch nicht dem Tabakmonopolgesetz. Laut Finanzministerium ändert das allerdings nichts an der bestehenden Rechtsauslegung.


Rechtsweg wird beschritten

Der Verband kündigte an, notfalls den Gang vor das Höchstgericht anzutreten. Man sei bereit, die neue Monopolregelung bis zur letzten Instanz anzufechten. “Wir lassen uns die Branche nicht durch eine einseitige Auslegung des Gesetzes zerstören”, so Hübner.

You may also like