Brüssel beantragt Defizitverfahren gegen Österreich
Die Europäische Kommission hat offiziell empfohlen, ein Defizitverfahren gegen Österreich einzuleiten. Grund ist das anhaltend hohe Haushaltsminus: 2023 lag das Defizit bei 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, 2024 sollen es 4,5 Prozent werden – deutlich über der von der EU erlaubten Drei-Prozent-Grenze. Die Entscheidung zur Verfahrenseinleitung trifft der Rat der EU-Finanzminister voraussichtlich am 8. Juli.
Die EU hatte bereits im Frühjahr auf das übermäßige Defizit hingewiesen. Nun setzt Brüssel eine Frist: Bis 15. Oktober 2025 muss Österreich konkrete Spar- und Reformmaßnahmen präsentieren.
Rückkehr zur Budgetdisziplin bis 2028 gefordert
Mit dem Verfahren will die EU-Kommission erreichen, dass Österreich sein Haushaltsdefizit spätestens bis 2028 wieder unter die Drei-Prozent-Marke senkt. Dazu soll die Bundesregierung alle sechs Monate über Fortschritte berichten – im Frühjahr im Fortschrittsbericht, im Herbst mit dem Haushaltsentwurf.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte, der im Mai übermittelte Strukturplan sowie das beschlossene Doppelbudget würden die EU-Vorgaben erfüllen. Erste Reformen – etwa im Pensionssystem, Gesundheitswesen und Steuerrecht – seien bereits auf den Weg gebracht worden. Ziel bleibe ein nachhaltiger Budgetpfad.
Reformierter EU-Pakt erlaubt mehr Spielraum
Mit dem neuen EU-Wachstums- und Stabilitätspakt erhalten Staaten mehr Flexibilität, wenn sie die Schulden- oder Defizitkriterien überschreiten. Entscheidend ist nun der sogenannte Strukturpfad, den Länder mit überhöhten Defiziten – wie Österreich – einhalten müssen.
Wegen der späten Regierungsbildung hatte Wien den Fiskalstrukturplan verspätet eingereicht, wurde aber nicht sanktioniert. Die Kommission betont, dass der Abbau des Defizits gelingen könne – allerdings nur bei konsequenter Umsetzung geplanter Maßnahmen und striktem Haushaltskurs.