Gericht verurteilt Ex-Geheimdienstler wegen Bestechlichkeit

by Rudolph Angler
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Ein ehemaliger BVT-Mitarbeiter erhielt am Mittwoch in St. Pölten zwei Monate bedingte Haft.
Das Gericht sprach ihn wegen Bestechlichkeit schuldig, aber vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch frei.
Zwischen 2010 und 2016 führte er für eine Privatermittlerin kostenpflichtige Firmen- und Grundbuchabfragen durch.
Er stellte dabei auch Organigramme und Schaubilder her.
Für sechs belegte Fälle erhielt er laut Urteil 7.900 Euro in bar, die das Gericht als verfallen erklärte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ermittler sprechen von langjähriger Zusammenarbeit

Die deutsche Ermittlerin Christina W., auch bekannt als „Nina“, erhielt Aufträge von Unternehmen wie Novomatic und Petrom.
Seit 1997 stand sie in Kontakt mit dem Ex-Beamten, laut eigenen Aussagen bestand eine persönliche Verbindung.
Die 78-Jährige arbeitete zuvor für die Stasi und danach als Autorin und Unternehmensberaterin.
Sie räumte ein, den Beamten überredet zu haben, Recherchen durchzuführen.
„Er wollte das nie – das ging alles von mir aus“, sagte sie per Videoschaltung aus Deutschland.
Ihr Verfahren wurde wegen gesundheitlicher Probleme unterbrochen.

Gericht erkennt geringe Summe und lange Dauer strafmildernd an

Christina W. gab an, dem Beamten maximal 12.000 Euro gegeben zu haben.
Sie sprach von Umschlägen als „Entschädigung“ für zusätzlichen Aufwand.
Die in der Anklage genannte Summe von 90.000 Euro wies sie als übertrieben zurück.
Der Angeklagte erklärte, er habe alles in seiner Freizeit und nicht dienstlich erledigt.
Das Gericht sah jedoch in sechs Fällen einen Zahlungsfluss bestätigt.
Die Richterin erkannte seine bisherige Unbescholtenheit und die lange Verfahrensdauer als strafmildernd an.
Deshalb zog sie sechs Monate von der Strafe ab.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommentierten das Urteil nicht.

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