Die EU-Kommission leitete mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Sie wirft Österreich und fünf weiteren Mitgliedsstaaten vor, neue Zollsysteme nicht fristgerecht eingeführt zu haben. Diese Systeme für die temporäre Verwahrung im Luftverkehr und nationale Einfuhren sollten bis Ende 2023 funktionieren. Die betroffenen Länder lieferten auch keine vollständigen Zolldaten an die EU. Sie nutzten veraltete Formate und reduzierten Datenumfang, statt das digitale System SURV3 wie vorgeschrieben zu verwenden. Die Kommission fordert nun vollständige Datenübermittlung.
EU beanstandet Arbeitsbedingungen in teilstaatlichen Betrieben
Die EU-Kommission rügte Österreichs Umgang mit Arbeitszeitregeln in Post- und Telekom-Unternehmen. Sie bemängelte unzureichende tägliche Ruhezeiten, problematische Urlaubsregelungen und mangelhafte Vertretungsregelungen im Krankenstand. Diese Bedingungen widersprechen laut Kommission geltendem EU-Arbeitsrecht. Daher eröffnete Brüssel ein weiteres Verfahren gegen Österreich. Die betroffenen Staaten müssen nun innerhalb von zwei Monaten reagieren und die Mängel beheben. Bei unzureichender Antwort drohen weitere Schritte, bis hin zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Donau-Streit und Umweltrecht sorgen für zusätzliche Konflikte
Die Kommission verklagte Österreich, Deutschland und Ungarn vor dem EuGH wegen einer Abstimmung in der Donau-Kommission. Die drei Länder unterstützten 2021 ein Abkommen zu Schiffsbesatzungsdokumenten, das unter EU-Recht fällt. Brüssel sieht darin einen Verstoß gegen geltende Verträge. Zusätzlich erhielt Österreich eine Verwarnung wegen unzureichender Umsetzung der UVP-Richtlinie. Die Regelung verlangt Umweltprüfungen vor großen Bauprojekten. Laut Kommission erfüllt das österreichische Recht diese Anforderungen nicht. Auch Ungarn wurde in diesem Zusammenhang verwarnt.