Ein 60-jähriger Mann steht vor dem Strafgericht Basel-Landschaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Er soll im Jahr 2000 in Münchenstein einen 21-jährigen Mann erschossen haben. Der Fall galt lange als ungelöst. Erst mit neuen Ermittlungsmethoden konnten die Behörden den Verdächtigen identifizieren und festnehmen. Nach einem Vierteljahrhundert beginnt nun der Prozess. Der Fall zeigt, wie moderne Forensik alte Verbrechen wieder ans Licht bringt und wie langwierig die Justizverfahren sein können.
Details zum Tatvorwurf
Der Beschuldigte soll das Opfer im Rahmen eines Drogengeschäfts getötet haben. Laut Anklage vereinbarte er den Kauf von zwei Kilogramm Kokain für 130’000 Franken. Statt des Geldes übergab er dem Opfer jedoch ein Couvert mit Papierschnipseln. Als das Opfer das Couvert öffnete, schoss der Mann ihm aus nächster Nähe mit einer Pistole in den Kopf. Anschließend floh er mit der Drogenlieferung. Die Anklage stützt sich auf diese Schilderung und fordert eine Verurteilung wegen Mordes.
Warum erst jetzt der Prozess?
Nach der Tat stellte die Polizei einen Zusammenhang mit Drogenkriminalität fest. Die Fahndung verlief zunächst erfolglos, der Täter entkam. Das Opfer verstarb an seinen Verletzungen. Erst 2023 griffen deutsche Behörden zu und nahmen den heute 60-Jährigen fest. Im Dezember erfolgte die Auslieferung in die Schweiz. Die Überführung gelang durch eine neue Fingerabdrucktechnik, die damals nicht verfügbar war. Die Behörden halten die Details der Methode geheim. Der Fall zeigt die Bedeutung moderner Ermittlungsverfahren.
Aussagen des Beschuldigten
Der Mann räumt eine Verbindung zur Schussabgabe ein. Er bestreitet jedoch Mordabsicht. Er sprach von einem Unfall und teilweise von einem Raub. Die genaue juristische Einordnung wird im Prozess entscheidend sein. Eine mildere Tatbestandsbewertung könnte Auswirkungen auf die Verjährung haben. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird klären, wie die Tat letztlich bewertet wird.
Unfall oder gezielter Schuss?
Forensiker präsentierten zum Prozessauftakt ihre Ergebnisse. Sie bestätigten die Annahmen der Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungen zeigen, dass eine einhändige Schussabgabe plausibel ist. Ein versehentlicher Schuss bei einer Ladebewegung gilt als «unwahrscheinlich». Diese Fakten sprechen eher für einen gezielten Schuss. Forensische Beweise spielen daher eine zentrale Rolle im Verfahren.
Verjährung: Ein wichtiger Faktor
Ob die Tat als Mord oder Unfall eingestuft wird, beeinflusst die Verjährungsfrist. Die Tat geschah vor Einführung neuer Fristen im Oktober 2002. Daher gilt die alte Verjährungsfrist von 20 Jahren. Der Beschuldigte legte mehrfach Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft ein und brachte den Fall vor Bundesgericht. Er verlor alle Verfahren. Während der Ermittlungen unterbrachen die Behörden die Verjährungsfristen. Eine Verjährung ist deshalb bisher nicht eingetreten.